Grundstück-
gewinnsteuer.
Schätzen Sie Ihre Steuer beim Wiederverkauf in wenigen Sekunden. Tarife 2026 der sechs Westschweizer Kantone — verfeinern Sie die Berechnung anschliessend mit einem LCR-Makler.
Berechnen Sie Ihre Steuer
Für eine Immobilie im Privatvermögen. Indikative Schätzung — der endgültige Betrag hängt von Ihrer Situation und Ihrer Gemeinde ab.
Füllen Sie die Felder links aus und starten Sie die Berechnung, um Ihre Schätzung, die Gewinnaufstellung und den angewandten Tarif zu sehen.
Hinweis. Dieser Rechner liefert eine indikative Schätzung für eine Immobilie im Privatvermögen (Geschäftsliegenschaften und gewerbsmässige Liegenschaftenhändler unterliegen anderen Regeln). Er deckt nicht alle Sondersituationen ab (Steueraufschub / Ersatzbeschaffung, Erbschaft, Schenkung, Teilung, Teilveräusserung, sukzessive Erwerbe, Indexierung usw.). Die Tarife entsprechen dem Stand Juni 2026 und stammen von den kantonalen Steuerverwaltungen und der ESTV. Im Kanton Jura hängt das Ergebnis vom genauen Gemeindesteuerfuss ab. Diese Berechnung ersetzt keine Analyse durch die Steuerverwaltung oder eine Fachperson (Notar, Treuhänder) — prüfen Sie den Betrag stets mit dem offiziellen Rechner Ihres Kantons.
Drei Prinzipien,
sechs kantonale Tarife.
Die Grundstückgewinnsteuer erfasst den Mehrwert, der beim Verkauf einer privaten Immobilie erzielt wird. Sie ist eine Kantons- und Gemeindesteuer: Der Bund erhebt nichts. Jeder Kanton legt seinen eigenen Tarif fest.
Der steuerbare Gewinn
Gewinn = Nettoverkaufspreis − (Kaufpreis + Erwerbskosten + wertvermehrende Investitionen). Maklerhonorare und wertvermehrende Arbeiten senken die Bemessungsgrundlage; laufender Unterhalt und Mobiliar nicht.
Die Besitzdauer
Überall gilt: Je länger die Immobilie gehalten wird, desto tiefer der Satz — gegen Spekulation. In Genf sinkt er von 50 % (< 2 Jahre) auf 2 % (≥ 25 Jahre).
Die Höhe des Gewinns
Wallis, Neuenburg und Jura kennen zusätzlich einen progressiven bzw. gestaffelten Tarif: Je höher der Gewinn, desto höher der Satz. Ein Verkauf mit Verlust wird nie besteuert.
Die sechs Westschweizer Kantone
auf einen Blick.
| Kanton | Tarifbasis | Effektive Spanne | Standardisiertes Beispiel | Besonderheiten |
|---|---|---|---|---|
| Genève | Nur Besitzdauer | 50 % → 2 % | CHF 20'800 (10.0 %) | Endgültige Kantonssteuer; 2 % ab 25 J. (2025). |
| Vaud | Nur Besitzdauer | 30 % → 7 % | CHF 29'120 (14.0 %) | Hauptwohnsitz-Jahre zählen ×2; Gewinne < 5’000 steuerfrei. |
| Valais | Besitzdauer + Gewinnstufen | ≈ 38 % → 1 % | CHF 31'099 (15.0 %) | Berechnung nach Stufen; 2/3 der Steuer gehen an die Gemeinde. |
| Fribourg | Nur Besitzdauer | 35,2 % → 16 % (inkl. Gemeindeanteil) | CHF 39'936 (19.2 %) | Gemeindeanteil +60 % der Kantonssteuer; Spekulationszuschlag. |
| Neuchâtel | Progressiver Gewinn + Dauer | 10 % → 40 % (±60 % je nach Dauer) | CHF 39'811 (19.1 %) | 33 % auf den ganzen Gewinn über 135’000; ±60 % je nach Dauer. |
| Jura | Stufe × Steuerfuss | ≈ 8 % → 44 % je nach Steuerfuss | CHF 59'923 (28.8 %) | Einfache Steuer (3,5 – 6 %) multipliziert mit dem Gemeindefuss; Gewinne < 4’000 steuerfrei. |
Die Spannen sind effektive Sätze (inkl. Gemeindeanteil und Steuerfüsse): Der tatsächlich bezahlte Satz hängt vom Gewinn und der genauen Dauer ab. Die Spalte «Beispiel» wendet auf jeden Kanton denselben standardisierten Fall an — Gewinn von 208'000 CHF, 11 Jahre Besitzdauer, jurassischer Gesamtsteuerfuss von 4,85 (Annahme). Tarife in Kraft im Juni 2026, am 31. Juli 2026 gegen die kantonalen Gesetze geprüft.
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